Bestandsgrenzwert:
Der Bestandsgrenzwert ist die Menge, bei deren Unterschreitung das System das Material zur Disposition vormerkt, indem es eine Planungsvormerkung erzeugt.
Anwendung:
Der Bestandsgrenzwert ist ausschließlich bei der Bestellpunktdisposition relevant.
Vorgehensweise:
Bei der manuellen Bestellpunktdisposition wird der Bestandsgrenzwert manuell festgelegt. Bei der maschinellen Bestellpunktdisposition berechnet das System den Bestandsgrenzwert automatisch im Rahmen der Prognoserechnung.
Beim Anlegen eines neuen Materialstammsatzes muss der Bestandsgrenzwert grundsätzlich manuell eingetragen werden, selbst wenn er später vom System überschrieben wird. Dadurch ist es möglich, ein Material auch dann zu disponieren, wenn noch keine Prognoserechnung durchgeführt wurde.