Archivierungsvormerkung
Die Archivierungsvormerkung gibt an, ob ein Geschäftspartner für die Archivierung vorgesehen ist.
Ist das Kennzeichen gesetzt, kann der entsprechende Geschäftspartner aus Sicht der Geschäftspartnerverwaltung archiviert werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Archivierung verhindert wird, wenn bei der Prüfung der zu archivierenden Daten beispielsweise noch aktive Geschäftsvorgänge vorhanden sind, selbst wenn das Kennzeichen gesetzt ist.
Ist das Kennzeichen hingegen nicht gesetzt, wird der Geschäftspartner beim Archivierungsvorgang nicht berücksichtigt.