Ursprung des Materials (IHK-Ursprung)
Definition
Der Ursprung des Materials ist das Land oder die Region, in der das Material gewonnen oder hergestellt wurde. Es handelt sich um einen Schlüssel, der den Ursprung des Materials identifiziert.
Verwendung
Der Ursprung des Materials ist sowohl im Ausfuhr- als auch im Einfuhrfall gesetzlich vorgeschrieben. Im Falle einer Ausfuhr wird der Ursprung des Materials durch ein Ursprungszeugnis bestätigt, das von einer berechtigten Stelle im Ausstellungsland ausgestellt oder kontrolliert wird.
Die berechtigte Stelle im Ausstellungsland bestätigt den Ursprung der Ware mit allen erforderlichen Informationen auf dem Ursprungszeugnis. Im Falle einer Einfuhr gibt die zuständige Behörde im Einfuhrland, in der Regel das Wirtschaftsministerium, vor, welche zolltariflichen und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften für die mit den Waren verbundenen Ursprungszeugnisse zu beachten sind.
Der Ursprung des Materials wird in verschiedenen Rechtsgebieten der Außenhandelsabwicklung verwendet, einschließlich des Außenwirtschaftsrechts und des Zollrechts.
Beispiel
Ein Beispiel aus Europa ist Artikel 9 der EG-Ursprungsverordnung, der die gesetzliche Grundlage für den Ursprungsnachweis bildet. In Deutschland sind die folgenden Institutionen bzw. Behörden berechtigt, Ursprungszeugnisse auszustellen:
Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer
Zollstelle